Extreme Wetterlagen – Schulweg – rechtliche Vorgaben

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Liebe Mitglieder am GymNet,

zuletzt erreichten uns Anfragen zum Distanzlernen bei extremen Wetterlagen.

Vorgaben aus dem Unwettererlass:

https://www.schulministerium.nrw/extreme-witterung

Zitat:

“In diesen Fällen entscheidet, basierend auf den Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes, das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des MSB, ob das Ruhen des Unterrichts in Präsenz angekündigt werden soll. Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen kann das Ministerium für Schule und Bildung über einem landesweiten Ruhen des Unterrichts in Präsenz entscheiden. Schülerinnen und Schüler verbleiben bei einem angeordneten Ruhen des Präsenzbetriebes zu ihrem eigenen Schutz zu Hause und nehmen am Distanzunterricht teil oder erledigen ersatzweise Aufgaben.”

Einzelne Schulen dürfen somit im Vorfeld eines Unwetterereignisses nicht eigenständig entscheiden, auf Distanzunterricht umzustellen.


Wie können Eltern bei unsicheren Lagen entscheiden?

“Es gilt weiterhin der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“. Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren (Rd.Erl. 12-51 Nr. 1, Abschnitt 2, Abs. 2.1).”

Beste Grüße

Eckhard Göbel