Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,
zunächst möchte ich mich für die gute Zusammenarbeit in der aktuellen Schulpflegschaft bedanken. Wie in der letzten Sitzung besprochen, wollen wir unsere Ergebnisse mit allen Eltern teilen und so bei der Medienerziehung unserer Schülerinnen und Schüler gut zusammenarbeiten.
Nachfolgend finden Sie unseren Brief, den wir schon in unserer Pflegschaft besprochen und beschlossen haben. Wir möchten Sie als Eltern bitten, das Thema der digitalen Mediennutzung sehr ernst zu nehmen und mit Ihrem Kind zu besprechen:
Elternbrief – Mediennutzung
Als Hilfe möchten wir Ihnen außerdem eine Leitlinie von Kinder- und Jugendmedizinern weitergeben.
Die nachfolgenden Hilfen entstammen dieser Quelle:
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. DGKJ. SK2-Leitlinie: Leitlinie zur Prävention dysregulierten Bildschirmmediengebrauchs in der Kindheit und Jugend. 1. Auflage 2022. AWMF-Register Nr. 027-075. Verfügbar: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/027-075, Zugriff am 15.07.2023
Die wichtigsten Empfehlungen auf einen Blick
Für Kinder und Jugendliche gilt im Allgemeinen: Je weniger Bildschirmzeit, desto besser. (ebenda, S. 3)
Altersspezifische Empfehlungen
9 bis 12 Jahre (etwa das Alter – Erprobungsstufe)
Eltern sollen informiert und unterstützt werden, … (ebenda, S. 30)
… Kindern im Alter von 9 bis 12 Jahren die freizeitliche Nutzung von Bildschirmmedien höchstens 45 bis 60 Minuten täglich zu gestatten. Dabei sollen sie qualitativ hochwertige Inhalte, wann möglich immer gemeinsam mit ihren Kindern nutzen, und diese im Nachhinein besprechen. Die Altersempfehlungen sollen eingehalten und Inhalte im Vorfeld auf die Eignung für das eigene Kind hin geprüft werden.
… Kinder frühestens ab 9 Jahren, besser frühestens ab 12 Jahren, ein eigenes Smartphone mit eingeschränktem Internetzugang zu überlassen.
… Kindern im Alter von 9 bis 12 Jahren nur beaufsichtigten Internetzugang zu gewähren.
Altersspezifische Empfehlungen
12 bis 16 Jahre (etwa das Alter – Mittelstufe)
Eltern sollen informiert und unterstützt werden, … (ebenda, S. 30f)
… Jugendlichen im Alter von 12 bis 16 Jahren die freizeitliche Nutzung von Bildschirmmedien von maximal 1-2 Stunden am Tag und bis spätestens 21 Uhr zu ermöglichen. Die Altersempfehlungen sollen beachtet und Inhalte zudem im Vorfeld auf die Eignung für das eigene Kind hin geprüft werden. Heranwachsende sollen weiterhin inhaltlich begleitet werden.
… regelmäßig mit den Jugendlichen Gespräche führen, um die Medienzeit und Inhalte, auch im Verhältnis zu den eigenen Lebenszielen, zu reflektieren. Jugendliche sollen dazu angeregt werden, selber zu beobachten, wie sich Medienkonsum auf Konzentration, Sozialverhalten, Fitness, Persönlichkeit, Schulnoten etc. auswirken.
… Jugendlichen im Alter von 12 bis 16 Jahren nur beschränkten Internetzugang zu gewähren.
… im Falle einer übermäßigen Internetnutzung anerkannte Selbsttests zu nutzen und im Bedarfsfall professionelle Hilfe zu suchen.
Altersspezifische Empfehlungen
16 bis 18 Jahre (etwa das Alter – Oberstufe)
Eltern sollen informiert und unterstützt werden, … (ebenda, S. 31)
… je nach Reifegrad die freizeitliche Nutzung von Bildschirmmedien durch Regeln festzulegen (z. B. an einem Abend vor einer Klausur); ein Orientierungswert kann 2 Stunden am Tag betragen. Die Altersempfehlungen sollen beachtet werden. Eltern sollen begleitend zur Seite stehen und regelmäßig Gespräche zur Reflektion führen.
… Jugendlichen ab 16 Jahren den uneingeschränkten Internetzugang zu ermöglichen. Die Erfahrung zeigt, dass auch 16 bis 18-jährige es sehr schwer haben können, Bildschirmmedienkonsum auf ein gesundes Maß zu begrenzen. Viele von ihnen bedürfen immer noch einer intensiven Begleitung.
… im Falle einer übermäßigen Internetnutzung gemeinsam mit dem Jugendlichen einen anerkannten medienbezogenen Selbsttest durchzuführen und sich möglichst frühzeitig professionelle Hilfe zu suchen.
Auszug aus den allgemeinen Empfehlungen für alle Altersstufen:
Eltern sollen informiert und unterstützt werden, … (ebenda, S. 27ff)
… dass ihre Kinder leitliniengemäß, altersabhängig ausreichend körperliche Freizeitaktivitäten ausüben.
… medienfreie Zeiträume zu schaffen, in denen die Familie gemeinsame Aktivitäten unternimmt.
… während des Essens, insbesondere der gemeinsamen Mahlzeiten, keine Bildschirmmedien zu nutzen und bei der Nutzung von Bildschirmmedien nicht zu essen.
… dass sich während des Schlafens keine mobilen Bildschirmmedien im Zimmer befinden, möglichst auch keine stationären Bildschirmmedien, wie TV-Geräte oder Computer.
… dass ihre Kinder keine Bildschirmmedien in der letzten Stunde vor dem Schlafengehen nutzen.
… dass ihre Kinder einen adäquaten, von aktiver wie passiver Mediennutzung ungestörten Schlaf (je nach Alter des Kindes) bekommen.
… die Zeiten morgens vor Schule und Kindergarten möglichst ohne Bildschirmmedien zu gestalten.
… Bildschirmmedien nicht zur Belohnung, Bestrafung oder Beruhigung einzusetzen.
… klare Regeln bezüglich der Nutzungsdauer von Bildschirmmedien gemeinsam schriftlich zu vereinbaren und gemeinsam umzusetzen. Bewusste Ausnahmen kann es geben, diese sollten ebenfalls schriftlich festgehalten werden.
… Internet-Zugangssicherungen zu kennen und diese einzusetzen, um Kinder vor altersunangemessenen Inhalten sowie übermäßigem Konsum zu schützen.
… dass Ablenkungen während der Hausaufgaben durch Bildschirmmedien vermieden und diese nur zweckgebunden eingesetzt werden.
… Bildschirmmedien bei Nichtbenutzung wegzuräumen, ggf. an einem unzugänglichen und nicht sichtbaren Ort aufzubewahren („Aus den Augen – aus dem Sinn!“).
Eltern und Geschwister sollen informiert und unterstützt werden, …
(ebenda, S. 3)
… sich ihrer eigenen Vorbildfunktion für die aktive und passive Bildschirmnutzung bewusst zu sein.
… in Gegenwart von jüngeren Familienmitgliedern auf die Nutzung von Bildschirmmedien zu verzichten.
Weitere Hinweise können der umfangreichen Leitlinie entnommen werden.