Informationen zum Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) (russische Sprache)

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Der Unterricht in der Herkunftssprache (russische Sprache) ist ein zusätzliches Angebot, dass für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte angeboten werden kann.

Aufgabe des Unterrichts ist, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten, zu erweitern und zudem wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine Bescheinigung über die Teilnahme am Herkunftssprachlichen Unterricht. Die Teilnahme und die erteilte Leistungsnote werden auf dem Zeugnis vermerkt.

Die Anmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht ist bis zum Ende der 1O Klasse gültig und verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme.

Herkunftssprachlicher Unterricht wird in der Sekundarstufe angeboten, wenn eine mindestens 18 Schülerinnen und Schüler umfassende Lerngruppe dauerhaft ermöglicht werden kann.

Schülerinnen und Schüler, die am Herkunftssprachlichen Unterricht teilgenommen haben, legen am Ende ihres Bildungsgangs in der Sekundarstufe I verpflichtend die Sprachprüfung im Herkunftssprachlichen Unterricht nach § 5 Absatz 3 APO-S I auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab.

https://bass.schul-welt.de/16253.htm

https://www.schulministerium.nrw/fragen-und-antworten-zum-herkunftssprachlichen-unterricht-hsu-und-der-sprachpruefung-im-hsu

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Lehrerin, die für die entsprechende Herkunftssprache zuständig ist:

Frau Schumacher

01577 / 46 999 10

natalia.schumacher@hsu.nrw.schule