Liebe Eltern,
sollte Ihr Kind aufgrund eines unaufschiebbaren Arzttermins, einer familiären Angelegenheit oder aus anderen wichtigen Gründen absehbar nicht am Schulunterricht teilnehmen können, so ist vorab eine Beurlaubung vom Unterricht über die Klassen- bzw. Stufenleitung zu beantragen.
Für eine solche Beurlaubung gelten an unserer Schule die hier hinterlegten Vereinbarungen:

Merkblatt

Vor und im Anschluss an die Ferien gilt (Erlass, 5.4):

“Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien dürfen Schüler*innen nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.”

Landeserlass

Nutzen Sie bitte die 2. Seite des unten abgelegten Dokumentes, um die Beurlaubung Ihres Kindes über die Klassenleitung bzw. Stufenleitung möglichst frühzeitig schriftlich zu beantragen: