Wir möchten die Schulgemeinde auf folgende Nachricht des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (22.02.2021) hinweisen:
Aufgrund der weiterhin bestehenden Einschränkungen des Schulbetriebes werden auch im Schuljahr 2020/2021 keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW (sog. „Blaue Briefe“) wegen einer möglichen Versetzungsgefährdung versandt.
Hieraus folgt für eine Versetzungsentscheidung zum Schuljahresende 2020/21: Reicht die Leistung einer Schülerin oder eines Schülers in einem Fach oder mehreren Fächern abweichend von den im Zeugnis für das erste Halbjahr des Schuljahres 2020/2021 erteilten Noten nicht mehr aus, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt.
Auch wenn die „blauen Briefe“ durch das Land ausgesetzt sind, ist uns eine gute und schnelle Kommunikation mit unseren Familien sehr wichtig. Aus diesem Grund werden Lehrkräfte bis Ende April 2021 Kontakt mit den Eltern aufnehmen, wenn Minderleistungen die Versetzung möglicherweise gefährden könnten.
Ist aber mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt. Am Gymnasium betrifft das in der Sekundarstufe I die Jahrgangsstufe 9, weil hier die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erworben wird.
Herr Kettelhoit wird als Oberstufenkoordinator die Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase in einer Informationsveranstaltung (online – MS Teams) über die Konsequenzen informieren.
Mit besten Grüßen
Eckhard Göbel